Entlastung und Sonderhaftungsregeln für freiberufliche Hebammen abgelehnt
Die Bundesärztekammer hat sich zwischenzeitlich dazu erklärt, dass eine Sonderregelung für freiberufliche Hebammen nicht akzeptabel ist.
Auch der Bundesrat hat Bedenken geäußert, freiberufliche Hebammen Privilegien einzuräumen. Auch ärztliche Geburtshelfer oder Kinderärzte könnten eine entsprechende Entlastung für sich nicht reklamieren.