Jahrestreffen der Plexuskinder e.V. zum fünfjährigen Jubiläum

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Am 09./10.10.2015 hat sich der Verein Plexuskinder zum fünfjährigen Jubiläum in Ulm getroffen, um sich dort erneut über neue Entwicklungen in der Plexuschirurgie, der Geburtshilfe und den Möglichkeiten der Inklusion auszutauschen.

Die Referate, die auch auf der Internetseite www.plexuskinder.de eingestellt sind, machen deutlich, dass der Plexusschaden gerade keine belanglose Behinderung darstellt. Insbesondere die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die beim Plexustreffen über ihr Leben mit der Plexusparese berichtet haben, zeigen, dass die Plexusläsion das tägliche Leben in vielen Dingen beeinflusst. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Plexusparesen haben bei der Veranstaltung Mut gemacht und mit beeindruckenden Beispielen gezeigt, wie ein Leben mit Plexusparese aussehen kann.

Ich habe beim Plexustreffen verschiedene medizinrechtliche Urteile und die Rechtsprechung zum Schadenersatz bei Plexusparesen referiert. Es ist wichtig, nochmals hervorzuheben, dass die Auseinandersetzung mit der Versicherung des Frauenarztes oder Krankenhauses sicher langwierig und nervenaufreibend ist, jedoch auch insoweit den Eltern und den Kindern/jungen Erwachsenen mit Plexusparesen Mut gemacht werden kann, da sich häufig Behandlungsfehler und –versäumnisse bei der Geburtsbetreuung zeigen lassen.
Wie zum Thema Inklusion ist auch bei diesen medizinrechtlichen Fragen eine gute Information, Beratung und ein Austausch unter den Betroffenen wichtig und notwendig.

Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

Mehr Informationen zum Verein Plexuskinder e.V. erfahren Sie hier!

Impressionen vom Jahrestreffen der Plexuskinder e.V. in Ulm:

Jahrestreffen der Plexuskinder e.V. zum fünfjährigen Jubiläum

Dr. Roland Uphoff auf dem Jahrestreffen der Plexuskinder e.V.

Jahrestreffen der Plexuskinder e.V. zum fünfjährigen Jubiläum

Jahrestreffen der Plexuskinder e.V. zum fünfjährigen Jubiläum

Jahrestreffen der Plexuskinder e.V. zum fünfjährigen Jubiläum

In seinem Vortrag beschäftigte sich Dr. Roland Uphoff mit aktuellen Themen aus dem Medizinrecht.

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