Fortbildungsveranstaltung für Hebammen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Gynäkologen und Pädiater

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Am 24.09.2014 ist bei der 14. Fortbildungsveranstaltung für Hebammen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Gynäkologen und Pädiater, veranstaltet von der Katholischen Hospitalgesellschaft, St. Martinus-Hospital Olpe, intensiv über die Qualitätssicherung und speziell die Zusammenarbeit von Ärzten und Hebammen diskutiert worden.


In meinem Vortrag habe ich erneut herausgestellt, dass unbedingt notwendig ist, dass die Sicherheit von Mutter und Kind im Vordergrund der geburtshilflichen Betreuung stehen und bleiben muss.
Das Recht der werdenden Mutter, darüber zu entscheiden, wo sie entbindet, hat ihre Grenzen dort, wo das ungeborene Kind oder Neugeborene gefährdet wird.
Bei der Diskussion mit den anwesenden Hebammen ist nochmals von allen Beteiligten betont worden, dass in jedem Fall die personelle und apparative Ausstattung von Kliniken verbessert werden muss, um Engpässe oder Überlastungen unbedingt zu vermeiden. Nur bei einer guten, kompetenten und kontinuierlich durchgeführten Überwachung ist die Sicherheit von Mutter und Kind zu gewährleisten und das von allen gewünschte Geburtserlebnis zu erreichen.
Bei der Diskussion ist deutlich geworden, dass eben auch die zum Teil defizitären Verhältnisse in den Kliniken und Entbindungskrankenhäusern nicht akzeptabel sind. In jedem Fall muss in der Zusammenarbeit von Arzt und Hebamme die Gesundheit von Mutter und Kind im Vordergrund stehen. Nur bei klaren Absprachen und eben auch Anweisungen, wer zu welchem Zeitpunkt unter welchen Voraussetzungen bei der Entbindung anwesend und zuständig ist, kann eine ‚gute Geburtshilfe‘ umgesetzt werden.

Es hat mich gefreut, dass weiterhin die Diskussion um Qualitätssicherung und Zusammenarbeit von Fachärzten und Hebammen weitergeht. Es besteht bei allen, die sich mit Geburtshilfe kompetent beschäftigen, die Einsicht, dass eine unzureichende Versorgung und personelle Ausstattung in der Entbindungsklinik nicht akzeptiert werden kann.

Dr. Roland Uphoff

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