Aktueller Streit mit Haftpflichtversicherer

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Kommentar Axel Näther

In einem aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Essen streiten wir um die Kosten für ein behindertengerecht umgebautes Auto, einen VW Transporter. Die Klägerin war 1985 geboren worden, ist also mittlerweile eine erwachsene Frau. Sie ist durch Fehler unter der Geburt sehr schwer behindert. Bereits 1992 war die Klinik verurteilt worden, sämtlichen sich daraus ergebenden Schaden der Frau zu tragen. Dazu gehören auch die Kosten eines behindertengerechten umgebauten Fahrzeugs.

Jetzt ist der umgebaute VW Transporter, der 1994 gekauft worden war, nach 20 Jahren durch einen neuen ersetzt worden. Er hatte eine Laufleistung von über 200.000 km, war mehrfach unfallbeschädigt und wies unter anderem Schäden z. B. an der Hebehydraulik für den Rollstuhl und am Getriebe auf. Kurz: ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Der Haftpflichtversicherer will aber nur einen geringen Teil des Kaufpreises zahlen. Er meint, es könnte ein viel kleineres Auto sein, dann müsse man eben mit dem Rollstuhl ein wenig rangieren; außerdem werden verschiedene Ausstattungsdetails abgelehnt: wir streiten uns bei einem Fahrzeugpreis von 50.000 EURO über die Höheneinstellung für den Fahrersitz (58,31 EURO), die Getränkehalter (20,23 EURO) oder auch die „Sonnenschutzrollos an den Seitenfenstern im Fahrgastraum“ (190,40 EURO).

Das alles ist Teil einer unerträglichen Verzögerungs- und Anspruchsverhinderungstaktik des Versicherers. Man darf gespannt sein, wie das Landgericht entscheidet – das soll im August geschehen.

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