Schadensregulierung – Verbesserungsvorschläge für Versicherer (Teil 3)

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Fair bleiben, kritische Gutachten anerkennen, Entschuldigungen anbieten, vertrauensbildende Maßnahmen ergreifen, schnell angemessene Vorschüsse zahlen – dies sind nur einige Vorschläge an deutsche Versicherer, wie sie die Schadensregulierung aus Sicht der Betroffenen verbessern können.

Im dritten und letzten Teil meines Vortras auf der Veranstaltung „Gemeinsam zum Ziel – Rund um die Kinderrehabilitation“ zeige ich auf, dass bei schwerst cerebralgeschädigten Kindern endlich anerkannt werden muss, dass ein Schmerzensgeld von mindestens 500.000,-€ zu zahlen ist und der Schadenersatz für die familiäre Pflege durch die Eltern mit mindestens 15,-€ pro Stunde entschädigt werden muss. Es ist notwendig, dass in der Schadensregulierung die Chancen für eine Frühförderung oder Rehabilitation des Kindes dadurch ermöglicht wird, indem frühzeitig vernünftige Schadenersatzvorschüsse gezahlt werden.

Auch die Versicherungswirtschaft sollte erkennen, dass die Eltern in diesen Fällen mit dem Wichtigsten zu uns kommen – ihren Kindern!

Hier können Sie sich alle Videos des Vortrags ansehen:

Zum 1. Teil des Vortrags: „Hürden bei der Durchsetzung von Schadenersatz für geburtsgeschädigte Kinder.“

Zum 2.Teil des Vortrags: „Fallbeispiele – Wie Versicherungen bei der Schadensregulierung auf Zeit spielen.“

Weitere Informationen:

Das vollständige Programm der Veranstaltung finden Sie hier. Außerdem können Sie sich nachfolgend die vollständige Präsentation ansehen:

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