Fehlende Routine – Südtirol schließt kleine Geburtskliniken

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Ein Kommentar von Axel Näther

Die Diskussion über Hausgeburten, Geburtshäuser und auch über die Schließung kleiner geburtshilflicher Abteilungen in vor allem ländlichen Kliniken wird in Deutschland ausgesprochen erbittert geführt. Dabei wird von den Befürwortern des Erhalts auch kleiner geburtshilflicher Abteilungen ins Feld geführt, dass sichergestellt werden muss, dass Gebärende keine zu lange Anfahrt zu einer Klinik haben. Die Frage nach der Qualität der dann ortsnah vorgehaltenen Geburtshilfe rückt dabei leider oftmals in den Hintergrund.

Geburtshilfen: Aus im Trentino, Dolomiten Zeitung, 16.07.2015

Zum Nachlesen: „Geburtshilfen: Aus im Trentino“, Dolomiten-Zeitung, 16.07.2015

In anderen Staaten des europäischen Auslands ist der Schritt hin zu ausschließlich größeren geburtshilflichen Abteilungen bereits vollzogen, teilweise ist man gegenwärtig noch damit befasst. In dem beigefügten Artikel der Dolomiten-Zeitung aus Südtirol aus dem Juli 2015 wird dargestellt, dass auch im (italienischen) Südtirol kleinere Abteilungen geschlossen werden sollen. Dabei ist erfrischend, mit welcher Selbstverständlichkeit mit den europaweit gestiegenen klinischen Standards argumentiert wird. Faktisch können nur diejenigen Geburtshelfer routiniert und gut arbeiten, die eben auch die erforderliche Routine haben und vor dem Hintergrund dieser Routine mit nicht oder wenig vorhersehbaren Notfällen umgehen.

So trifft der in dem Artikel gegebene Hinweis, niemand würde in ein Flugzeug steigen, an dessen Steuer ein Pilot sitzt, der zwei Jahre nicht geflogen ist, einen wichtigen, wenn nicht sogar zentralen Punkt:

Wenn in einer Klinik mit beispielsweise 300 oder 400 Geburten pro Jahr alle zwei Jahre bei der Geburt eine Schulterdystokie, d.h. ein Verhaken der kindlichen Schulter hinter dem Schambein der Mutter, während des Geburtsvorgangs auftaucht, ist es leicht nachzuvollziehen, dass das insoweit nicht routinierte und ungeübte Personal mit einer derartigen Situation schnell überfordert sein kann.
Die Mütter und die Kinder dürfen aber den Anspruch stellen, dass die Entbindung von Geburtshelfern vorgenommen wird, die auch in solchen Fällen wissen, was zu tun ist.

Axel Näther
Fachanwalt für Medizinrecht
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht

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