Architekt und Diplom-Ingenieur Frank Opper und Dr. Roland Uphoff auf der diesjährigen AKG Bundestagung mit dem Schwerpunkt "Barrierefreies Bauen"

Die barrierefreie Immobilie

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Architekt Frank Opper und Dr. Roland Uphoff bei der AKG Mitgliederversammlung 2018

Was Eltern mit behinderten Kindern beachten sollten

Fast zwangsläufig sehen sich Eltern behinderter Kinder früher oder später mit dem Problem konfrontiert, dass die wohnliche Lebenssituation nicht mehr ausreicht, um ihr Kind angemessen zu pflegen. Das Kind wächst. Die Eltern werden älter. Pflege und Therapie werden, ebenso wie auch alltägliche Verrichtungen, immer aufwändiger. Bislang wurde möglicherweise eine Wohnung im zweiten oder dritten Stock bewohnt, die nicht barrierefrei ist. Dann muss eine bauliche Veränderung her – und die Auseinandersetzung mit dem Haftpflichtversicherer des Arztes oder Krankenhauses beginnt.

Bautechnische und rechtliche Fragen klären

Auf der Mitgliederversammlung und Bundestagung des Arbeitskreises „Kunstfehler in der Geburtshilfe“ am 12.5.2018 habe ich als AKG Vorstandsvorsitzender zum Thema „Barrierefrei bauen“ referiert – gemeinsam mit dem Architekten Frank Opper aus Düsseldorf. Ziel war, bautechnische und rechtliche Fragen kompetent zu beleuchten, um die betroffenen Familien zu unterstützen und ihnen wichtige Hilfestellung zu gewährleisten. Je besser Betroffene informiert sind, umso größer die Chance, die eigenen Ansprüche auch reibungslos durchsetzen zu können. Bei der Diskussion im Anschluss nahmen Familien teil, die ihre eigenen Bauprojekte vorstellen und weitere wertvolle Informationen und Hinweise mit nach Hause nehmen konnten.

Was müssen betroffene Eltern, die dringend eine räumliche Veränderung für die Betreuung, Pflege und Therapie ihres Kindes benötigen, aus rechtlicher Sicht beachten? Ich habe die Grundlagen des Schadensersatzrechtes, die beim Umbau einer Immobilie oder bei einem Neubau beachtet werden müssen, in einem kurzen Informationspapier zusammengefasst. Informationen zu allen Themen aus dem sehr interessanten und gut gehaltenen Vortrag des Architekten Frank Opper finden sich auch hier: www.opper-architekten.de.

Ein Beitrag von:

Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht,
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht