6. Interview: Kosten bei einem Rechtsstreit

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In diesem Interview beantworte ich Fragen zu möglichen Kosten eine Rechtsstreits. Die Berechnung ist natürlich sehr individuell und abhängig von der jeweiligen juristischen Sachlage. Ich gebe Ihnen jedoch zur Orientierung Auskünfte über verschiedene Berechnungsmodelle und Finanzierungsmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang nenne ich auch einige konkrete Zahlen zu den jeweligen Kosten.

Der Anwalt wird danach bezahlt, um was gestritten wird.
Wenn es um viel Schadenersatz geht, dann ist der Anwalt teuer. Wenn es um eine geringe Forderung geht, ist der Anwalt billig.

Bei geburtsgeschädigten Kindern wird um ein erhebliches Schmerzensgeld und einen erheblichen Schadenersatz gekämpft. Wenn es in Summe um 100.000 € Schmerzensgeld und Schadenersatz geht, wird der Anwalt für seine außergerichtliche Arbeit (Prüfen der Unterlagen, Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung) ungefähr 4.500-5.000 € kosten. Wenn es um 500.000 € an Schmerzensgeld und Schadenersatz geht, wird die Tätigkeit eines Anwalts bei ca. 9.500-10.000 € liegen und wenn es um 1 Mio. € für Schmerzensgeld und Schadenersatz für das behinderte Kind geht, dann wird der Anwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit in der Größenordnung von 15.000 € abrechnen können. Die außergerichtliche Tätigkeit beinhaltet Arbeitszeiten von 2-4 Jahren. Die Unterlagen werden geprüft, man braucht Gutachter, es erfolgen Rücksprachen mit den Mandanten und man korrespondiert mit den gegnerischen Haftpflichtversicherungen. Das ist Aufwand, der auch Zeit benötigt.

Wenn man einen Prozess führt und dann beim Landgericht oder Oberlandesgericht den Schmerzensgeld- und Schadenersatzanspruch durchkämpft, dann dauert das auch ca. 2-4 Jahre, die dazu kommen und dann kann, wenn es wieder um 100.000 € geht, die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit plus Kosten des Gerichts sowie die Kosten eines Anwalts des Krankenhauses, der seine Kosten erstattet bekommen würde, wenn man den Prozess verliert, ca. 14.000 € kosten. Wenn man 500.000 € einklagt, dann würde das gesamte Paket ca. 25.000 € kosten und wenn man 1 Mio. € fordert und einklagt, dann liegt das Prozessrisiko bei ca. 40.000 €. Es kann teurer werden, je nachdem, ob man einen privaten Gutachter bezahlen muss oder wenn die Gegner mehrere Anwälte beauftragen, die alle ihr Geld haben wollen, wenn man den Prozess verliert. In Deutschland gilt der Grundsatz „the winner takes all“. Sprich, wenn die Eltern den Prozess gewinnen, bekommen sie alles wieder, wenn wir den Prozess nicht gewinnen, kann der Gegner alles zurückfordern.

Ca. 50% der Mandanten haben eine Rechtsschutzversicherung. Wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, gibt es zwei weitere Möglichkeiten, einen Prozess zu finanzieren:

Zum einen gibt es die Möglichkeit der Prozessfinanzierung bei Versicherungen, wo man sozusagen seinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz an eine Versicherung überträgt. Und wenn man den Prozess gewinnt für das Kind, muss man einen gewissen Anteil des Schmerzensgeldes und Schadenersatzes abgeben. Das sind in aller Regel 30-40%.

Die andere Möglichkeit ist die Prozesskostenhilfe. Damit soll demjenigen, der einen Prozess nicht bezahlen kann, nicht verwehrt werden, zum Gericht zu gehen. Hierbei wird der eigene Anwalt vom Staat bezahlt und das Gericht verlangt auch keine Gebühren. Aber das Risiko, dass der Gegner seine Kosten erstattet verlangt, wenn man den Prozess verliert, bleibt. Aber bei einkommens- und vermögenslosen Kindern kann der Gegner seine Kosten nicht vollstrecken, da die Eltern in dem Fall nicht für die Schulden des Kindes haften. Die Prozessschulden müssen also nicht von den Eltern gezahlt werden.

Wenn die Mandanten kein oder wenig Geld haben, sollte man über eine Ratenzahlung sprechen. Ich habe auch Mandanten, für die ich pro bono arbeite.

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