Geburtsschadensverfahren: Juristische Kompetenz, medizinischer Sachverstand und Empathie

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Expertengespraech

Dr. Roland Uphoff, Sandra Peters, Prof. Dr. Feige und Prof. Maier

Beim 5. Kölner Expertengespräch der Roland Prozessfinanzierung wurde das Thema „Geburtsschäden“ einer interessanten Betrachtung aus verschiedenen Blickwinkel unterzogen.

Während ich selbst das Thema vom anwaltlichen Standpunkt aus beleuchtet habe, erläuterten Prof. Dr. Axel Feige, ehemals Chefarzt des Klinikums Nürnberg-Süd, und Prof. Dr. Rolf Maier, Chefarzt der Universitätskinderklinik Marburg, wie sich Geburtsschadensfälle aus geburtshilflicher bzw. kinderärztlicher Sicht darstellen.
Geburtsschäden sind immer spezielle arzthaftungsrechtliche Auseinandersetzungen. Nach meiner Erfahrung als Anwalt jedoch erfordert die Bearbeitung und die Begleitung von Geburtsschadensverfahren mehr als nur eine solide fachliche Kompetenz. Auch persönliches Engagement und Empathie für die betroffenen Eltern sind essenziell wichtig.
Prof. Dr. Axel Feige und der Neonatologe Prof. Dr. Rolf Maier gewährten indes lehrreiche Einblicke in die komplexen medizinischen Sachverhalte, die im Falle eines Geburtsschadens beurteilt werden müssen. Die Quintessenz: Nicht nur juristisches, sondern auch spezielles medizinisches Wissen ist bei der Aufarbeitung derartiger Geburtsschadensverfahren von entscheidender Bedeutung.
Mehr zum 5. Kölner Expertengespräch finden Sie hier.

Ein Beitrag von:

Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht,
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht

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