4. Interview: Voraussetzungen für Schadensersatz

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In diesem Interview beantworte ich Fragen zum Thema Vorraussetzungen für Schadensersatzforderungen bei Geburtsfehlern. Welche Vorraussetzungen sollten erfüllt sein? Welche Kausalitäten sollten erwiesen sein? Und welche Chancen hat eine Klage?

Um erfolgreich Schadensersatz und Schmerzensgeld im Falle eines Geburtsschadens geltend machen zu können, müssen im Wesentlichen drei Voraussetzungen vorliegen:

1. Zunächst müssen wir darlegen und beweisen, dass ein Fehler in der Schwangerschaft, bei der Entbindung oder der späteren kinderärztlichen Behandlung gemacht wurde, also ein Behandlungsfehler vorliegt.

2. Es muss bewiesen werden, dass das Kind einen Schaden erlitten hat, z.B. dass eine Behinderung vorliegt.

3. Insbesondere die dritte Voraussetzung, der Beweis des Ursachenzusammenhangs, auch Kausalität genannt, stellt oft eine besondere Hürde dar. Hier müssen wir beweisen, dass das Kind die Behinderung aufgrund des Behandlungsfehlers erlitten hat; also der Fehler auch ursächlich für die Schädigung ist.

Nur wenn alle diese Voraussetzungen unsererseits bewiesen werden können, können Schadensersatz und Schmerzensgeld erfolgreich geltend gemacht werden.

Eine Ausnahme dieser für den Patienten ungünstigen Beweislast besteht nach von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen dann, wenn ein grober Behandlungsfehler vorliegt. Hierbei handelt es sich um ein elementares, besonders schwerwiegendes Versäumnis bei der Behandlung. In diesen Fällen kommt es zu einer Beweislastumkehr, das Vorliegen der Kausalität wird zugunsten des Kindes vermutet. Diese Vermutung müssen der Arzt oder die Klinik dann durch einen Gegenbeweis widerlegen. Sie müssen beweisen, dass es ausgeschlossen ist, dass der grobe Behandlungsfehler zu der Behinderung geführt hat. Ob ein Solcher vorliegt ist eine Rechtsfrage, die aufgrund von Gutachten von dem Gericht entschieden wird.

Aufgrund dieser besonderen Hürden ist es erforderlich, die medizinischen und rechtlichen Fragen vorab zu prüfen, um die Chancen und Risiken eines Prozesses bewerten zu können. Hiernach richten wir dann unsere Empfehlung an die betroffene Familie, ob ein Prozess geführt werden sollte.

 

Unter der Rubrik „Fragen & Antworten“ in diesem Blog finden Sie noch weitere Fragen und meine Antworten dazu.

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