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Atemstörung bei Neugeborenen

Wenn Neugeborene nicht richtig atmen

Wenn sich Atemprobleme bei einem Neugeborenen abzeichnen, muss sofort gehandelt werden. Die sofortige Verlegung betroffener Säuglinge in eine Kinderklinik ist dann unbedingt angezeigt.

Verlegung in die Kinderklinik wegen Atemproblemen

Etliche medizinische Gesellschaften der Neonatologie und Pädiatrie sind sich einig: Atemstörungen jeglicher Genese bei Neugeborenen sind ein absoluter Indikator für eine Verlegung in eine Kinderklinik. Das bedeutet: Hier ist keine Zeit zu verlieren, denn die Nicht-Behandlung von Atemproblemen kann zu schwerwiegenden und irreparablen Folgeschäden und Behinderungen führen, mit denen die Betroffenen – und ihre Familien – ein ganzes Leben verbringen.

Die regelmäßige Überwachung nach der Geburt ist entscheidend

Was heißt das konkret? Das Neugeborene muss nach der Geburt in regelmäßigen Abständen überwacht, und jeder Auffälligkeit nachgegangen werden. Gerade bei Kindern, die durch einen Kaiserschnitt, eine Sturz- oder Frühgeburt zur Welt kommen, sind Lungenprobleme überproportional häufig. Denn während bei einer natürlichen Geburt die Kompression im Geburtskanal das restliche Fruchtwasser aus den Lungen des Säuglings drückt, entfällt dieser Mechanismus bei einer Sectio. Die gute Nachricht: Die meisten Kinder schaffen es, innerhalb weniger Tage vollständig auszuheilen.

Das Gehirn bekommt nicht genügend Sauerstoff

Aber Lungenprobleme bedeuten, dass die Atmung beeinträchtigt ist – und damit die Sauerstoffzufuhr des Gehirns. Daher gilt es, trotz grundsätzlich guter Prognose wachsam zu sein, jede Auffälligkeit ernst zu nehmen und die richtigen Konsequenzen für die Behandlung darauf zu ziehen.

Schwerste Beeinträchtigungen – weil die Atemprobleme nicht ernst genommen wurden

Welches Risiko damit verbunden ist, dies nicht zu tun, verdeutlicht eindrücklich – und tragisch – der Fall eines kleinen Mädchens. Durch eine Sectio geboren, wurde das Kind zwar in regelmäßigen Abständen beobachtet, sein „schlapper Tonus“, die „Rasselgeräusche in der Lunge“ und sein „Röcheln“ sind dokumentiert. Die richtige Konsequenz wäre eine sofortige Verlegung in eine Kinderklinik gewesen, die jedoch erst nach neun Stunden, also mit großer Verzögerung und durch massives Einwirken der Mutter stattfand. Für das kleine Mädchen war es zu spät; noch in der Kinderklinik wurden neurologische Ausfallerscheinungen festgestellt. Das Mädchen leidet heute unter schwersten Bewegungsstörungen, hirnorganisch bedingten Lähmungen, Missbildungen der Füße und massivsten Störungen der Sprachentwicklung.

Ärzte und das nichtärztliche Personal müssen geschult werden, damit Zeichen von Atemschwierigkeiten beim Kind sofort erkannt und schnellstmöglich beseitigt werden – unter Umständen durch die Verlegung des Säuglings in eine Kinderklinik.

Den vollständigen Artikel aus der Zeitschrift „kinderkrankenschwester“ können Sie hier nachlesen.

Ein Beitrag von:

Axel Näther
Fachanwalt für Medizinrecht
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht

Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht

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