Engagement beim Jahrestreffen von Plexuskinder e.V.

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Jahrestreffen

Informationen zu Gerichtsentscheiden bei Plexusschäden

Diesen November war ich zu Gast beim Jahrestreffen von Plexuskinder e.V. in Chemnitz. Dort haben sich etwa 30 Plexuskinder und betroffene Jugendliche sowie ihre Angehörigen getroffen, um sich zum Thema Plexusschaden zu informieren und auszutauschen. Regelmäßig stehen hier medizinische und rechtliche Themen im Fokus.

Aufklärung über Risiko der Plexusparese wichtig

In einem Vortrag habe ich den Teilnehmern dort über wichtige aktuelle Gerichtsurteile zum Thema Plexusschäden informiert, die durch die Geburt verursacht wurden. Die Gerichtsentscheide zeigen, dass die genauen Ursachen für die Schäden am Nervengeflecht nach wie vor umstritten sind. Es gibt aber bekannte Risikofaktoren für eine Plexusparese, zum Beispiel, wenn das ungeborene Kind sehr groß ist. In meinem Vortrag habe ich dargestellt, welche rechtlichen Möglichkeiten bei diesem Geburtsschaden bestehen. Um diese einschätzen zu können, muss der medizinische Sachverhalt immer sehr detailliert aufgearbeitet und mit den Eltern besprochen werden. Auch die juristische Beratung der Eltern von geburtsgeschädigten Kindern ist ein wichtiger Aspekt.

Themenschwerpunkt dieses Jahr war zudem, welche Hilfen es für Behinderte gibt und was es zu beachten gibt, wenn behinderte Jugendliche volljährig werden.

Ziel des Vereins

Plexuskinder e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Ziel, betroffenen Kindern und Eltern zu helfen. Dazu informiert er Betroffene, Ärzte, Hebammen und werdende Eltern zum Thema und klärt diese über Risiken und Behandlungsmöglichkeiten auf. Meine Kollegen und ich unterstützen die Organisation, regelmäßig informieren wir Interessierte über rechtliche Themen und die aktuelle Rechtslage.

Mehr zu Plexuskinder e.V. erfahren Sie hier.
Einen Artikel in der Freien Presse Chemnitz zum Thema Plexuskinder und dem Jahrestreffen des Vereins finden Sie hier.

Ein Beitrag von:

Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht,
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht

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