Dokumentation

Informationsfluss und Dokumentation sind entscheidend bei Komplikationen während der Geburt

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Dokumentation

Eine 36jährige Frau kommt mit Wehen in eine Geburtsklinik. In den ersten Stunden der Betreuung bekommt sie vaginale Blutungen. In der Folge mehren sich Zeichen einer vorzeitigen Plazentaablösung und akuter Gefahren für das Kind (u.a. sinkende Herzfrequenz), auf die das Geburtsteam nicht angemessen reagiert. Schließlich wird ein Notkaiserschnitt eingeleitet. Danach verschlechtert sich der Zustand des Kindes weiter. Notarzt und Neonatologen werden unverständlich spät hinzugerufen, eine Intubation zur Beatmung misslingt. Bei Eintreffen des neonatologischen Notfallteams hat das Kind keinen Puls mehr und muss reanimiert werden. Dies gelingt, seine Blutwerte bessern sich jedoch nicht. In der Folge entwickelt sich eine schwerste zerebrale Schädigung beim Kind. Die schriftliche Dokumentation der Geburt erscheint lückenhaft und wirft Fragen auf, warum das Geburtsteam mehrfach unverständlich spät reagierte und warum einige notwendig erscheinende Schritte ausblieben.

Zum Thema Informationsfluss und Dokumentation wärend der Geburt haben wir einen Beitrag in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Kinderkrankenschwester“ verfasst.

Artikel zu diesem Fall/Ereignis in der Zeitschrift „Kinderkrankenschwester“:

„Alle getroffenen Maßnahmen und die erfolgten Abstimmung mit anderen Behandlern müssen zeitnah dokumentiert werden. Ohne eine zeitnahe Dokumentation sind wichtige Informationsverluste zu erwarten. Für einen Mit- oder Nachbehandler muss also unschwer zu erkennen sein, welche Maßnahmen genau in welcher Form und durch wen eingeleitet und durchgeführt wurden und zu welchem Erfolg (oder Misserfolg) sie geführt haben. Nur durch eine solche Dokumentation lässt sich eine optimale Versorgung des Patienten gewährleisten.“

Den vollständigen Artikel können Sie hier nachlesen.

 

Ein Beitrag von:

Axel Näther
Fachanwalt für Medizinrecht
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrechtrecht

und

Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht, Bonn

 

 

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