Geplanter Kaiserschnitt: „Die Entscheidung liegt bei der Mutter“

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Kaiserschnitt
Ein geplanter Kaiserschnitt wirft einige Fragen auf. In der jüngsten Ausgabe des renommierten Deutschen Ärzteblattes findet sich eine kontroverse Leser-Diskussion zum Fachartikel „Indikationen, Vorzüge und Risiken einer elektiven Kaiserschnittoperationen“ (Autoren: Prof. Dr. Ioannis Mylonas, Prof. Dr. Klaus Friese). In seinem Leserbrief beleuchtet Dr. Roland Uphoff dort die Rechtslage rund um einen geplanten Kaiserschnitt. Laut Bundesgerichtshof sei der Kaiserschnitt dann eine Alternative zur Spontangeburt, wenn dem Kind bei der vaginalen Entbindung ernstzunehmende Gefahr drohe und zugleich Konstitution und Befindlichkeit der Mutter einen Kaiserschnitt zulassen. Dennoch, so der Experte für Geburtsschadensrecht, müsse die Letztentscheidung der Mutter überlassen werden: „Nach Aufklärung und unter Abwägung der Risiken hat die Mutter das letzte Wort.“
Die Autoren des streitbaren Fachbeitrags bestätigen in Ihrem Schlusswort zur Diskussion diese Ansicht. Ihr Fazit: „Bei einen elektiven bzw. geplanten Kaiserschnitt geht es [für die Ärzte] primär darum, sich die Risiken bzw. die Vor- oder Nachteile zu vergegenwärtigen und mit der Patientin zu besprechen. Letztendlich liegt juristische gesehen das Entscheidungsrecht bei der werdenden Mutter.“

Den vollständigen Leserbrief und das zugehörige Schlusswort aus dem Deutschen Ärzteblatt können Sie hier nachlesen.

Den Originalbeitrag zu elektiven Kaiserschnitten finden Sie hier.

 

Ein Beitrag von:

Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht, Bonn

 

 

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