Kanzlei Uphoff ist Top-Kanzlei 2017

Kanzlei Dr. Roland Uphoff als Top-Kanzlei 2017 ausgezeichnet

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Auszeichnung: Top-Kanzlei für Geburtsschadensrecht 2017

Erneute Auszeichnung unserer Kanzlei

Die Kanzlei Dr. Roland Uphoff hat auch im Jahr 2017 die Auszeichnung „Top-Kanzlei“ erhalten. Das Magazin „Die Wirtschaftswoche“ vergibt jährlich diesen renommierten Titel. Die Kanzlei Dr. Roland Uphoff wird als Spezialist in ihrem Schwerpunktgebiet „Geburtsschadensrecht“ besonders empfohlen.

Mehrstufiges Auswahlverfahren

Das mehrstufige Auswahlverfahren garantiert die hohe Qualität der Auszeichnung. Um sich beim Top-Ranking der Zeitschrift zu qualifizieren, mussten sich die teilnehmenden Kanzleien in drei Jury-Runden durchsetzen. In einem ersten Auswahlverfahren identifizierte das Handelsblatt Research Institute insgesamt 320 Medizinrechtsanwälte. Diese wurden dann zur Bewertung und Befragung allen Medizinrechtsanwälten vorgelegt. Natürlich waren Eigenbewertungen dabei ausgeschlossen.

Bewertung durch Experten

Dieses Verfahren garantiert, dass die Qualifikation der Teilnehmer von verschiedenen Experten bewertet wird. Daran sind andere Rechtsanwälte, Institutionen, Unternehmen und insbesondere das Institut für Medizinrecht der Universität Köln beteiligt. Diese Experten ermitteln unter den 320 Medizinrechtsanwälten die Spezialisten der verschiedenen Fachgebiete.

Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung und die Hervorhebung unserer Expertise! Welche Kanzleien und Spezialisten von der Wirtschaftswoche in ihren Fachgebieten besonders empfohlen werden, finden Sie hier.

Top-Kanzlei 2017

WirtschaftsWoche Top-Kanzleien für Medizinrecht

Ein Beitrag von:

Dr. Roland Uphoff, M.mel.
Fachanwalt für Medizinrecht,
Geburtsschadensrecht und Arzthaftungsrecht

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